Kirche Amriswil Nordansicht (Foto: Jakob Brüschweiler)
Alte Kirche Amriswil um 1890: mit ursprünglichem Turmspitz. Im Vordergrund der beizengekränzte Marktplatz, "Suufring" genannt. (Foto: Jakob Brüschweiler)
Ursprünge der Kirchgemeinde Urkunden bezeugen erstmals zwischen 1165 und 1174 die Existenz der Kirche Niedersommeri. Für die Evangelischen ist sie die Mutterkirche. Die Sommerer Kirche, welche abwechslungsweise entweder dem Abt von St Gallen oder dem Bischof von Konstanz gehörte, ist Zeugin einer wechselvollen und oft auch kriegerischen Geschichte. 1408 erneuerte Bischof Albert Blarer in Konstanz einen Ablassbrief, der die Kirche Sommeri und die Kapelle in Amriswil (das heutige Kirchgemeindehaus) begünstigte. Diese Kapelle, erbaut ca. 1350, hat sich dann im Laufe der Zeit zur evangelischen Kirche von Amriswil entwickelt. |
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Reformation Auch in unserer Kirchgemeinde verbreitete sich die neue Lehre schnell. 1529 wurden in den Gotteshäusern die Altäre und Heiligenbilder zerstört. Der katholische Gottesdienst wurde in der Folge ganz eingestellt. Die Leute von Sommeri kehrten 1534, nach der Niederlage der Reformierten im zweiten Kappeler Krieg, alle zum katholischen Glauben zurück, während die Hälfte der Bevölkerung von Obersommeri reformiert blieb. Fortan und bis zum 31. Dezember 2019 wurde die Kirche von Sommeri von Katholiken und Protestanten paritätisch genutzt. Aus ihr erwuchs später die evangelische Pfarrkirche Amriswil. Sommeri blieb zwar noch weiterhin Pfarrkirche, denn regelmässige evangelische Gottesdienste wurden in Amriswil erst ab 1630 gehalten. |
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Wachstum in Amriswil Die evangelischen Gemeindemitglieder von Amriswil wollten den Pfarrer näher bei der Kirche wohnhaft haben und kauften deshalb 1710 das 1672 erbaute, heutige “alte Pfarrhaus” an der Bahnhofstrasse. Es wurde bis 1974 als Pfarrhaus genutzt und dient seither, nach umfassender Renovation, als prächtiger Sitz unserer Kirchgemeindeverwaltung. Ab 1850 setzte in Amriswil ein starkes Bevölkerungswachstum ein, sodass bei den Protestanten das Bedürfnis nach einer neuen Kirche stieg. Der Neubau wurde 1892 eingeweiht. Das alte Gotteshaus an der Romanshornerstrasse wurde von der Gemeinde Amriswil übernommen und nunmehr “Konzerthalle” genannt. Es diente als Lokal für Gemeindeversammlungen und Festanlässe aller Art. Diese „Zweckentfremdung“ wurde in den 1930er-Jahren beendet, als die ehemalige Kirche wieder in den Besitz der Kirchgemeinde wechselte und fortan als Kirchgemeindehaus seine Bestimmung fand. 1930 wurde beschlossen, eine zweite Pfarrstelle einzurichten. Die Bevölkerung wuchs weiter. 1949 wurde die dritte Pfarrstelle geschaffen, und zwar in Oberaach. 1955 wurde ein weiteres Pfarrhaus am Friedhofweg in Amriswil gebaut. 1972/73 wurde, als Ersatz für das „alte Pfarrhaus“, im Kreis Nord ein neues Pfarrhaus erbaut Starke Kräfte im Westen der Kirchgemeinde strebten schon seit Jahrzehnten den Bau einer Kirche in Oberaach an. Dieser alte Traum wurde 1964 verwirklicht. Durch den Neubau der Kirche Oberaach 1964 verschob sich der Schwerpunkt des gottesdienstlichen Feierns von Sommeri nach Oberaach. Viele Kirchbürgerinnen und Kirchbürger gingen künftig statt nach Sommeri dorthin. Die Gottesdienste in Sommeri wurden je länger je weniger besucht und ihre Anzahl schrittweise reduziert. Am 7. Dezember 1975 wurde über den ersten Auflösungs- und Ablösevertrag der Paritätischen Kirchgemeinde Sommeri abgestimmt. Die Katholische Kirchgemeinde hat den Vertrag verworfen und somit blieb die Kirche Sommeri weiterhin paritätisch. Die Kirchenvorsteherschaft der Evangelischen Kirchgemeinde Amriswil-Sommeri beschloss 2015 einen neuen Prozess zur Auflösung der paritätischen Verhältnissen für die Kirche Sommeri anzustossen. Am 19. Mai 2019 stimmten die Katholische Kirchgemeinde Sommeri und die Evangelische Kirchgemeinde Amriswil-Sommeri der Auflösung der Paritätischen Kirchgemeinde Sommeri per 1. Januar 2020 zu. Die Eigentumsübertragung der gut renovierten Kirche Sommeri erfolgte ohne Kostenfolge. Taufen, Hochzeiten und Abdankungen der evangelische Kirchbürgerschaft sind nach wie vor möglich. Die Auflösung der Parität beeinflusst die zukünftige ökumenische Zusammenarbeit in keiner Weise. Weitere gemeinsame Gottesdienste und Anlässe finden statt. |
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