Leitsätze Die Kirchenvorsteherschaft ist verantwortlich für das Gemeindeleben. Zur Ausrichtung ihrer Tätigkeit gab sie sich im Sommer 2002 folgende Leitsätze:
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Organisation Die Kirchgemeinde ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie tagt ordentlich im Februar zur Beratung des Budgets und zur Festsetzung des Steuerfusses. Die Abnahme der Jahresrechnung sowie wichtige Wahlen erfolgen durch Urnenabstimmung in den Wahllokalen der politischen Gemeinde. Stimm- und Wahlrecht haben alle Mitglieder, die das 16. Altersjahr vollendet haben. Die Kirchenvorsteherschaft, die Pfarrer und die diakonische Mitarbeiterin sind für die Gestaltung des kirchlichen und kulturellen Lebens verantwortlich und besorgen gemeinsam die laufenden Geschäfte. |
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Gemeindeordnung Die Gemeindeordnung der Kirchgemeinde regelt die Abläufe, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, welche zur Führung der Kirchgemeinde notwendig und rechtlich verbindlich sind. |
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Landeskirche Die Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau teilt sich in 61 Gemeinden. Ihnen gehören ca. 92'000 Personen an. Die Evangelische Landeskirche ist somit die grösste nichtstaatliche Organisation im Kanton. Die Synode ist die gesetzgebende Behörde der gesamten Landeskirche. Sie zählt 113 Abgeordnete. Fünf davon stellt unsere Kirchgemeinde. Die Synode wählt unter anderem den Kirchenrat, die ausführende Behörde der kantonalen Kirche. |
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Weitere Informationen Geschichte Fotogalerie Dokumente Gemeindeordnung der Kirchgemeinde DL_Turmkopf_Dokument_1826 DL_Neue_reformierte_Kirche DL_Geschichte_der_Kirchgemeinde_Amriswil |